NCBI Schweiz, Hobelwerkweg 37a, 8404 Winterthur

Hilfe holen

Hast du Fragen zum Thema Körperstrafen? Hast du Fragen dazu, wie der/die Schulsozialarbeitende dir oder deine Schulfreunde helfen kann?

 

Schau auf den gelben Post it’s. Vielleicht ist deine Frage schon gestellt worden. Ansonsten kannst du hier gerne eine eigene Frage stellen.

Erzählt der/die Schulsozialarbeitende was ich ihr sage weiter?

Antwort:

Nein, ohne dein Einverständnis erzählt der/die Schulsozialarbeitende deine Geschichte nicht weiter.
Erleben viele Kinder Körperstrafen zu Hause?

Antwort:

Leider erleben viele Kinder Körperstrafen und verschiedene Arten von Gewalt zu Hause. Wenn auch du davon betroffen sein solltest, musst du wissen, dass du nicht allein bist und dass der/die Schulsozialarbeitende dir helfen kann.
Kommen meine Eltern ins Gefängnis, wenn ich erzähle, dass sie mir manchmal eine Ohrfeige geben?

Antwort:

Nein, deine Eltern werden nicht ins Gefängnis gehen müssen. Der/die Schulsozialarbeitende wird ein Gespräch mit deinen Eltern suchen und versuchen ihnen zu helfen, damit sie in der Zukunft anders reagieren.
Redet der/die Schulsozialarbeitende ohne mein Einverständnis mit meinen Eltern?

Antwort:

Nein, bevor der/die Schulsozialarbeitende mit deinen Eltern redet, wirst du zuerst gefragt, ob es für dich in Ordnung ist. Ohne dein Einverständnis wird nichts weiteres passieren, ausser du bist in sehr grossen Gefahr.
Muss ich in einem Kinderheim, wenn ich in der Schule erzähle, dass ich zu Hause körperlich bestraft werde?

Antwort:

Nein, deine Eltern werden nicht ins Gefängnis gehen müssen. Der/die Schulsozialarbeitende wird ein Gespräch mit deinen Eltern suchen und versuchen ihnen zu helfen, damit sie in der Zukunft anders reagieren.
Ich brauche sofort Hilfe!

147

Unter der Notrufnummer 147 ist immer jemand erreichbar mit dem du reden kannst.

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