Körperstrafen sind eine Bestrafungsvariante, die von Eltern und anderen Erziehungsberechtige in der Erziehung der Kinder angewendet wird. Sie stellen zusammen mit psychischer Gewalt (z.B. drohen, ignorieren, beschimpfen) und Vernachlässigung unterschiedliche Formen von elterlicher Gewalt dar.
Durch den UNO-Kinderrechtsausschuss werden Körperstrafen und andere Formen erzieherischer Gewalt in den Allgemeinen Bemerkungen von 2006 folgendermassen definiert:
Der Ausschuss versteht unter „körperlicher Züchtigung“ oder „Körperstrafen“ jede Bestrafung, bei der physische Gewalt mit dem Ziel angewendet wird, ein gewisses Maß an Schmerzen oder Unbehagen auszulösen, selbst wenn dies in geringem Umfang erfolgt. Meistens handelt es sich dabei um Schläge („Klaps“, „Haue“, „Tracht Prügel“) mit der Hand oder mit einem Gegenstand wie Peitsche, Stock, Gürtel, Schuh, Holzlöffel oder dergleichen. Um eine körperliche Züchtigung handelt es sich jedoch auch, wenn Kinder getreten, geschüttelt oder gestoßen, gekratzt, gekniffen, gebissen, an den Haaren gerissen oder geohrfeigt werden, wenn sie in Zwangshaltungen verharren müssen, wenn man ihnen Brandwunden zufügt oder sie verbrüht oder wenn man ihnen den Mund mit Seife auswäscht oder sie zwingt, scharfe Gewürze zu schlucken. Der Ausschuss hält jede körperliche Züchtigung für erniedrigend. Darüber hinaus gibt es weitere Bestrafungsformen, die zwar nicht mit körperlicher Gewalt einhergehen, jedoch ebenfalls grausam und erniedrigend und deshalb mit der Kinderrechtskonvention unvereinbar sind. Hierzu gehören zum Beispiel Strafen, die ein Kind herabwürdigen, demütigen, verunglimpfen, zum Sündenbock machen, bedrohen, erschrecken, ängstigen oder lächerlich machen.
Committee on the Rights of the Child, General Comment No. 8 (2006)
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